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Im Rahmen einer Stichprobenprüfung der Ultraschall-Kommission für Qualitätssicherung der KV Baden Württemberg für die Quartale 2 - 4/2024 wurde bei der Sichtung der von uns angeforderten und eingereichten Bilder festgestellt und bestätigt, dass die bildliche und schriftliche Dokumentation unserer Unterlagen den Anforderungen der Schwangerenbetreuung entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien entspricht.
Damit können Sie sich weiterhin darauf verlassen, in unserer Praxis vorbildloch uns ausgezeichnet behandelt zu werden.
Wir freuen uns jedenfalls, dass dies von neutraler und kompetenter Stelle bestätigt wurde. |