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Seit dem 1.10.2025 sind alle Ärzte, die an der Kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, verpflichtet, in ihren Praxen die Telematikinfrastruktur TI vorzuhalten.
So nimmt auch unsere Praxis selbstverständlich daran teil.
Wie Sie aus den Medien oder von Ihrer Krankenkasse wahrscheinlich erfahren haben, wird auch auf Ihrer Versichertenkarte die elektronische Patientenakte ePA installiert. Wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen, gilt dies als Zustimmung dazu, dass sie von ihren behandelnden Ärzten und den Krankenkassen „befüllt“ werden kann, also dass Befunde von Untersuchungen, Laborbefunde, Rezepte etc. darauf gespeichert werden.
Die Pressmitteilung des VdEK (Verband der Ersatzkassen) stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung:
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet als sicheres digitales Gesundheitsnetz die zentrale technische Grundlage der Gesundheitstelematik. Die TI ermöglicht den einrichtungsübergreifenden Austausch von behandlungsnotwendigen medizinischen Daten (Patientendaten) und Informationen unter den (berechtigten) Beteiligten im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung zu verbessern.
Eine der zentralen Anwendungen der TI ist die elektronische Patientenakte (ePA), die medizinische Informationen wie Befunde, Medikationspläne oder Impfungen digital bündelt und für behandelnde Leistungserbringer zur Verfügung stellt.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist dabei der Zugangsschlüssel zur TI und bindet die Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. Alternativ zur eGK bieten die Krankenkassen auch eine digitale GesundheitsID an.
Der TI liegt, neben speziellen gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz und Informationssicherheit der eGK, eine umfassende Sicherheitsstrategie zugrunde. Für alle Anwendungen der TI bestehen spezifische Schutzmaßnahmen. Die Gesamtverantwortung trägt die gematik als nationale Agentur für Digitale Medizin (www.gematik.de). |